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Schwarzbuch
Verfasser Nachricht
Puffer_MBO
Geschäftsführer
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Beiträge: 392
Registriert seit: Mar 2005
Beitrag #41
 
Zitat:Original von Bernhard

Nach ungefähr 3 Jahren Bauzeit waren sie dann fertig, jetzt ist es mir aber egal, ich muß da nicht mehr lang großes Grinsen

wieso kommt mir diese Situation so bekannt vor ?


Und was die Brücke angeht. Wozu dient denn die Planungsbehörtde ? Ist es denn normal, dass man erst sanieren muss, um festzustellen, dass die Brücke hinüber ist ? Sowas erkennt man doch schon vorher.

Wie ihr merkt, bin ich wieder im Lande, leider nur noch bis DEZ. denn ist vorerst vorbei mit DSL, und ständig on sein.

Doch bis dahin nerve ich Euch noch mit paar Beiträge von mir.

Und da Bernie so wert auf Brücken legt. Bitte schön :

Lübeck-Travemünde. Inmitten des zur
Hansestadt Lübeck gehörenden Ostseebades
Travemünde liegt der Godewindpark,
eine sehr beliebte, aber etwas
heruntergekommene Kuranlage. Für insgesamt
1,3 Mio. DM wurde diese durch
die Kurbetriebe im Herbst 2000 neu gestaltet.
Größter Einzelposten war die
„Schmetterlingsbrücke“, eine für einen
Design-Preis nominierte Fußgängerbrücke,
die für 98.500 DM einen Wasserlauf
überspannt
. Über Schönheit kann
man geteilter Meinung sein, über Funktionalität
nicht: Zwar erlaubt das hohe
Brückenprofil Schlittschuhläufern im
Winter ein Passieren ohne den Kopf einzuziehen,
dafür sind die Brückenrampen
aber mit neun Prozent Steigung für Rollstuhlfahrer
und Gehbehinderte zu steil.

Der verantwortliche Architekt sah sich
gezwungen, Warnschilder anzubringen:
„Für Rollstuhlfahrer ungeeignet“.
Da in
dem Posten für die Umgestaltung des
Parks noch ein Haushaltsrest von
140.000 DM zur Verfügung stand, entschloss
sich die Kurverwaltung im
Sommer 2001, die Brücke umgestalten
zu lassen. „Das wird nicht die Welt kosten“,

so der Kurdirektor, ohne jedoch bereits
konkrete Angebote zu haben. Gestritten
wird jetzt, ob die Kurverwaltung
den Architekten oder den niederländischen
Brückenhersteller in Regress nehmen
kann. Für öffentliche Brücken mit
Verkehrsfunktion ist in Deutschland die
maximale Steigung auf sechs Prozent beschränkt.
Für den Architekten handelt es
sich aber um eine „Soda-Brücke“, das
heißt um ein „optisches Gestaltungsmittel“,
das ohne Verkehrsfunktion einfach
nur so dasteht. Erschwerend für mögliche
Schadenersatzansprüche ist sicher auch,
dass die Kurverwaltung die Baupläne vor
Errichtung der Brücke kannte. Der
Steuerzahler weiß, wie dieser Fall ausgeht:
Er wird doppelt zur Kasse gebeten.

[Bild: parkbrcke1vc.th.jpg]
03.11.2005 08:46
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Puffer_MBO
Geschäftsführer
***

Beiträge: 392
Registriert seit: Mar 2005
Beitrag #42
 
Hier mal was Lustiges !

:Aber lest selber
10.11.2005 17:23
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