jakob900
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RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
Ob du eilst oder langsam gehst, der Weg bleibt immer derselbe.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.09.2010 15:38 von jakob900.)
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20.09.2010 15:37 |
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Auge
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RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
Hallo
(20.09.2010 14:58)mb schrieb: Auge schrieb:[...] Allerdings finde ich die Verbindung zwischen Pharaonen und einem Rockerclub irgendwie ... unglaubwürdig. Wer denkt sich denn solch einen Blödsinn aus?
"Skulls & bones" ist kein Rockerclub. ...
Dass es sich nicht um einen Rockerclub handelt, ist mir schon klar. Ich sollte mehr Smilies benutzen ...
... da, da war er
(20.09.2010 14:58)mb schrieb: .... Das sind in US aber nicht unbedingt die Grosskonzerne, sondern ca. 200 alteingesessene Familien die dort über die alleinige wirtschaftliche und politische Macht verfügen, und sich eben genau zwei Parteien leisten damit der Anschein gewahrt wird. Im Gegensatz zum SED-Einheitsstaat.
Ich weiß zwar nicht, ob es in der DDR mehr als 200 einflussreiche Familien gab, mehr als die zwei nach außen hin sichtbaren Parteien der USA gab es jedenfalls. Komm' mir jetzt aber bitte nicht mit deren fehlendem realen Einfluss auf die Politik in der DDR. Der Einfluss der Parteien als solcher ist in den USA auch nicht groß. Wie schon angemerkt, der Aufbau einer Persönlichkeit – durch wen auch immer – zählt dort mehr.
Tschö, Auge
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20.09.2010 16:18 |
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mb
Tycoon
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RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
Wie fern von Gut und Böse die allgemeine Situation in D mittlerweile ist zeigt heute einmal mehr das höchstinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen "GEZ-Pflicht" für PCs. Erwartungsgemäss wurde die Rechtsauffassung der GEZ voll bestätigt, für "internetfähige" PCs und Handys ist nach Ansicht der Richter die Rundfunkgebühr zu zahlen. Es komme dabei auch nicht darauf an ob ein PC tatsächlich mit dem Internet verbunden ist, ausreichend sei vielmehr dass er "technisch überhaupt dazu in der Lage sei". (Ist natürlich jeder Rechner.)
SPON schrieb:Richter zementieren GEZ-Pflicht für Computer
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolit...54,00.html
Ein weiteres interessengesteuertes aber desto krasseres Fehlurteil.
BVerwG schrieb:[...]
Diese sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergebende Rechtslage verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht. Insbesondere verletzt sie nicht in rechtswidriger Weise die Rechte der Kläger auf Freiheit der Information (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) oder den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG).
Zwar greift die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PC in die Grundrechte der Kläger aus Art. 5 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG ein, indem sie die Rundfunkgebührenpflicht an die - jedenfalls auch - beruflichen und informatorischen Zwecken dienende Nutzung oder auch nur den Besitz der Rechner knüpft. Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt durch die - ebenfalls verfassungsrechtlich begründete - Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Eingriff ist auch nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsbefugnis des Gebührengesetzgebers gedeckt.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag ebenfalls nicht verletzt. Zwar werden insofern ungleiche Sachverhalte gleich behandelt, als die herkömmlichen monofunktionalen Rundfunkempfangsgeräte mit den multifunktionalen internetfähigen PC gebührenrechtlich gleich behandelt werden. Entscheidend für die Gebührenerhebung ist jedoch nicht die technische Unterschiedlichkeit der Empfangsgeräte, sondern die gleiche Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen durch diese verschiedenartigen Geräte.
http://www.bverwg.de/enid/808cc575deb439...en_9d.html
Ich rege weiterhin die Gründung eines Providers an der die ÖR-Pakete ausfiltert und damit nicht nur die Hansi Hinterseers und Roland Kochs, sondern auch die "GEZ-Pflicht" von PCs fernhält.
"Internet" ist Telephonie - nicht "Rundfunk". Wer ungefragt jemandem etwas anbietet was dieser nicht haben will, oder dies sogar nur behauptet, hat keinen Anspruch auf irgendeine Zahlung.
Gruß
Michael
Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.10.2010 12:38 von mb.)
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27.10.2010 11:53 |
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mb
Tycoon
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RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
pETe! schrieb:Beispielsweise könntest du dir im Supermarkt um die Ecke einen UMTS-Stick kaufen, und auf das Angebot zugreifen. Schließlich ist ja auch ein Internetanschluss keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenpflicht.
Nein. Das wäre ja nun wirklich kein "Rundfunk" mehr! Einschlägige Urteile zugunsten GEZ/ÖRR heben ja ständig darauf ab dass der minimale Zeitunterschied mit der eine per Internet verbreitete Sendung noch "zeitnah genug" sei und insofern eine Rundfunkgebühr fällig ist. Bei einer Kopie und späterem Abspielen ist "Zeitnähe" aber nun wirklich nicht mehr gegeben.
Apropos, heute ein interessantes Urteil des EuGH bzgl der "pauschalen Kopiergebühren":
tp schrieb:Europäischer Gerichtshof erklärt pauschale Kopiergebühren für illegal
Eine "unterschiedslose Erhebung" der Kopiergebühr sei nicht statthaft, vor allem wenn die "Kopiergeräte und Medien" nicht an Privatanwender abgegeben werden und daher ganz klar für andere Nutzungszwecke bestimmt sind:
Zitat:Artikel 5(2)(b) der Richtlinie 2001/29 muss so ausgelegt werden, dass es zwingend eine Verbindung zwischen der Anwendung der Abgabe zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs im Hinblick auf digitale Kopiergeräte und Medien sowie deren beabsichtigter Nutzung für den Zweck der Erstellung von Privatkopien gibt.
Der Fall und seine Interpretation durch das EuGh läuft praktisch 1:1 zur GEZ/ÖRR-Praktik ab, wie im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt, alle PCs unterschiedslos einer Rundfunkgebühr zu unterwerfen, auch wenn diese ganz klar für andere Nutzungszwecke bestimmt sind.
Bin mal gespannt was dem BVerfG und/oder dem EuGH zur deutschen Rundfunkgesetzgebung in einigen Jahren einfallen wird.
Gruß
Michael
Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
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28.10.2010 15:20 |
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fairsein
Gleisarbeiter
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RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
Diese Zahlung für PCs ist doch ne Scheinargumentation. Jeder hat ein Radio und fast jeder ein Fernseher. Und wir sollten froh sein, dass wir den ÖR haben. Ohne ihn wäre die deutsche Medienlandschaft deutlich ärmer.
Steck´ dir deine Anglisismen crosslinks in your Asloch!
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28.10.2010 16:13 |
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jakob900
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RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
(28.10.2010 16:13)fairsein schrieb: Diese Zahlung für PCs ist doch ne Scheinargumentation. Jeder hat ein Radio und fast jeder ein Fernseher. Und wir sollten froh sein, dass wir den ÖR haben. Ohne ihn wäre die deutsche Medienlandschaft deutlich ärmer.
Dieses Argument ist geradezu lächerlich. Der ÖR ist doch hinten bis vorne korumpiert, kritische Berichterstattung gibt es nur noch im "light"-Format, wenn jemand eine heiße Kartoffel anpackt, wird er gleich vom Sender fallen gelassen. Ein Beispiel dazu der mehrfache Grimmepreisträger Friede Wagner, der einen Film über abgereicherte Uranmunition drehte, aber niemand aus den ÖR wollte diesen Film/Doku zeigen, es fand sich auch kein Filmverleih. Die Kritik, die die ÖR am System ausüben, ist viel zu seicht und viel zu soft, um es sich mit ja niemandem zu verscherzen.
Ob du eilst oder langsam gehst, der Weg bleibt immer derselbe.
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28.10.2010 17:31 |
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pETe!
Forum-Team
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RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
(28.10.2010 15:20)mb schrieb: pETe! schrieb:Beispielsweise könntest du dir im Supermarkt um die Ecke einen UMTS-Stick kaufen, und auf das Angebot zugreifen. Schließlich ist ja auch ein Internetanschluss keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenpflicht.
Nein. Das wäre ja nun wirklich kein "Rundfunk" mehr! Einschlägige Urteile zugunsten GEZ/ÖRR heben ja ständig darauf ab dass der minimale Zeitunterschied mit der eine per Internet verbreitete Sendung noch "zeitnah genug" sei und insofern eine Rundfunkgebühr fällig ist. Bei einer Kopie und späterem Abspielen ist "Zeitnähe" aber nun wirklich nicht mehr gegeben.
Ich meine nicht die Beschaffung, um auf ein bestimmtes Angebot zuzugreifen, sondern die Möglichkeit der Problemlosen Zugänglichmachung des (Gesamt-)Angebotes. Wenn du einen Fernseher besitzt, ist dieser auch rundfunkgebührenpflichtig, obwohl du mit fast allen derzeit in Haushalten vorhandenen Fernsehgeräten gar keinen Rundfunk empfangen kannst. Allein der Umstand, dass du dir ohne großen Aufwand einen DVB-T-Receiver beschaffen kannst, hat nach meinem Kenntnisstand bisher ausgereicht um die Rundfunkgebührenpflicht zu rechtfertigen. Natürlich ist das absoluter Quatsch, weil man mit dem gleichen Argument jemanden, der gänzlich ohne Fernseher lebt, zur Gebührenzahlung heranziehen könnte, mit dem Argument, er könne sich ja jederzeit Problemlos einen Rundfunkempfänger kaufen.
Zitat:Apropos, heute ein interessantes Urteil des EuGH bzgl der "pauschalen Kopiergebühren":
tp schrieb:Europäischer Gerichtshof erklärt pauschale Kopiergebühren für illegal
Eine "unterschiedslose Erhebung" der Kopiergebühr sei nicht statthaft, vor allem wenn die "Kopiergeräte und Medien" nicht an Privatanwender abgegeben werden und daher ganz klar für andere Nutzungszwecke bestimmt sind:
Zitat:Artikel 5(2)(b) der Richtlinie 2001/29 muss so ausgelegt werden, dass es zwingend eine Verbindung zwischen der Anwendung der Abgabe zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs im Hinblick auf digitale Kopiergeräte und Medien sowie deren beabsichtigter Nutzung für den Zweck der Erstellung von Privatkopien gibt.
Der Fall und seine Interpretation durch das EuGh läuft praktisch 1:1 zur GEZ/ÖRR-Praktik ab, wie im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt, alle PCs unterschiedslos einer Rundfunkgebühr zu unterwerfen, auch wenn diese ganz klar für andere Nutzungszwecke bestimmt sind.
Finde ich überhaupt nicht interessant, vor allem nicht vor dem genannten Hintergrund. Wenn ein Privatanwender sich ein (digitales) Kopiergerät zu Datensicherungszwecken zulegt, warum soll er dann bitteschön eine Abgabe dafür bezahlen, dass er theoretisch noch etwas anderes mit dem Gerät machen könnte? Vor allem, wenn das so sein soll, warum soll das Reisebüro eine Etage tiefer dafür nicht zahlen, obwohl der gewerbliche Anwender doch definitiv die gleichen Nutzungsmöglichkeiten hat?
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28.10.2010 18:31 |
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mb
Tycoon
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RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
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15.12.2010 18:43 |
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Auge
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RE: Abzocken für Hansi Hinterseer
(16.12.2010 13:57)mb schrieb: Timmaexx schrieb:Hoffentlich stecken sie unser Geld dann in besseres Programm!
Ein beträchtlicher Teil der Gebühreneinnahmen fliesst in die üppige Altersversorung der Öffentlich-Rechtlichen, sowie in die Verwaltung. Die direkten Ausgaben "für´s Programm" sind eher marginal.
Ich hoffe, du verlässt dich mit "ein beträchtlicher Teil" nicht auf den in Telepolis veröffentlichten und mittlererweile revidierten Beitrag. Die Rücknahme einiger diesbezüglicher Aussagen des Artikels wurde offensichtlich vom Bildblog ausgelöst.
Tschö, Auge
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16.12.2010 20:10 |
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