Baerchen
Gleisarbeiter
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RE: Avira meldet Trojaner in Cargodist von openttdcoop
(27.02.2011 12:01)mb schrieb: ["Verleumdung"]
§187 StGB schrieb:Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
MaW: ein Computerprogramm kann man nicht "verleumden".
War es nicht so dass Tim Jura studiert?
EKNW
Michael
In der Tat, und § 187 schützt die Ehre von Personen, also ggf. die Personen die hinter einem Computerprogramm stehen. Hätte ich also einen Titel "die Nutzer und Entwickler bei Openttdcoop verbreiten vorsätzlich Viren" genommen, wäre das so ein Fall. Allerdings mag die Formulierung nicht ganz glücklich gewesen sein, unter anderen deswegen habe ich sie ja auch geändert. Wo allerdings spätestens klar wird, dass ich niemandem kriminelle Tätigkeit unterstellen wollte, ist im Beitrag.
Mich hat das ganze nämlich tatsächlich ziemlich gewundert, weil ich damit nicht schlicht überhaupt nicht gerechnet habe, weil ich bisher von Openttdcoop ziemlich angetan war, und es ja auch weiter sein kann.
Im Zweifel nicht zu hoch kochen. Ich wollte eine Lösung die ich selber nicht bringen kann, und niemanden anmachen.
Viele Grüße
Tim
Edit: Selbstverständlich kann man Ärger bekommen, wenn man vertritt Cola enthalte Rattengift. Das sind dann aber eher zivilrechtliche Folgen. Strafrechtlich wird es schwieriger, mal abgesehen davon, dass der Satz unter Umständen das Vortäuschen einer Straftat sein könnte.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.02.2011 13:13 von Baerchen.)
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27.02.2011 13:10 |
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