Naja. Ist doch eigentlich ganz einfach. Ich lass einfach die Besonderheiten bei den Gleichstrom-S-Bahnen Berlin und Hamburg weg.
An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild gekennzeicheten Lichtsignal, welches Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf ZS1, ZS7, ZS8, Befehl oder - bei Signal ZS12 - auf mündlichen bzw fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters vorbeifahren.
An einem durch weiß-gelb-weiß-gelb-weißen Mastschild gekennzeichneten Lichtsignal, welches Halt zeigt oder gestört ist, wenn nach dem Anhalten eine Verständigung mit dem Fahrdienstleiter nicht möglich ist, ohne Zustimmung vorbei fahren und müssen bis zum nächsten Hauptsignal - und wenn dies die Fahrt zulässt - 400 m weiter auf Sicht fahren.
Dabei muss versucht werden, den für das Signal zuständige Fdl zu erreichen. Sobald dies möglich ist, muss der Zug anhalten und die Weisung des Fdl abwarten.
Das ist teilweise aus der Vorschrift zitiert, teilweise auch dazu geschrieben.
Tut mir leid, wenns so ausführlich und genau ist, aber ich bin nunmal ein Perfektionist