Puffer_MBO
Geschäftsführer
  
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Hier erstmal für Killking
Dieses ist aus dem Schwarzbuch 2003
Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Wenn acht Kommunen und ein Landkreis
eine Gesellschaft zur Un ter haltung
von Senioreneinrichtungen
gründen, sollten zumindest die einfachsten
Grundregeln beachtet werden.
Doch im Kreis Darmstadt-
Dieburg scherte man sich nicht um
Ausschreibungsverfahren, Wirtschaftspläne
und wirksame Kon trol le.
Dafür muss jetzt der Steuerzahler mit
2,5 Mio. Euro gerade stehen. Ans
Licht kam der ganze Vorfall erst, als
der eingesetzte hauptamtliche Geschäftsführer
nach sechsjähriger Tä-
tigkeit im September vergangenen
Jahres versuchte, ohne Wissen der
Gesellschafter neue Kredite aufzunehmen
und dies dann doch bekannt
wurde. Als Folge wurde vom Kreistag
ein Akteneinsichtsaus schuss
eingesetzt, der die fragwürdigen Vorgänge
bei der Seniorendienstleistungs
GmbH Gersprenz untersuchen sollte.
Der Schlussbericht enthüllt Aben teuerliches.
Schon bei der Gründung
der Gesellschaft nahmen es die neun
Gesellschafter nicht so genau. So
wur de der inzwischen fristlos entlassene
Paulstefan Laux lediglich auf
Basis eines tabellarischen Lebens laufs
zum Geschäftsführer bestellt. Weder
erfolgte eine Ausschreibung, noch
lagen Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse
und Qualifikationsnachweise
vor. Weiter führt der Abschluss bericht
aus, dass die Gesellschafter
bereits zwei Wochen nach der Gründung
in der Geschäftsführung auf das
geplante Vier-Augen-Prinzip verzichteten.
Entsprechend fragwürdig
verhielt sich das Aufsichtsgremium
auch bei der laufenden Kontrolle der
Geschäfte der Gesellschaft mit fast
200 Beschäftigten und einem Bi lanzvolumen
von 25 Mio. Euro. So stellt
der Ausschuss fest, dass die Gesellschafter
ihre Aufsichtspflichten
verletzt haben. Eine Kontrolle des Geschäftsführers
habe praktisch nicht
stattgefunden. So habe man keine
Maßnahmen gegen Herrn Laux unternommen,
obwohl dieser seit der
Gründung der Gesellschaft weder
Wirtschafts- und Stellenpläne noch
Vierteljahresberichte erstellt und Jahresabschlüsse
nur sehr verspätet
vorgelegt habe. Nach Hinweisen auf
mögliche Unstimmigkeiten in der
Gesellschaft und möglichen Verfehlungen
der Geschäftsführung hatte
man zwar die Forderung nach der
Vor lage der notwendigen Unterla gen
erhoben. Doch selbst als man diese
nicht erhielt, schaltete man nicht das
Rechnungsprüfungsamt beim Kreis
als zuständige Kontrollbehörde ein.
Nicht klären konnte der Ausschuss,
wie es zu dem Fehlbetrag von 2,5 Mio.
Euro kam, für den der Landkreis und
die Kommunen aufkommen müssen.
Im Laufe seiner Arbeit ist er aber auf
mögliche strafrechtlich relevante
Verfehlungen gestoßen, wie falsche
Angaben in Bilanzen und mögliche
Manipulationen bei der Mittel verwendung.
Deren Verfolgung bleibt
jetzt dem eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren
vorbehalten
Und das ist noch nicht alles, morgen kommt der Rest, aus dem Schwarzbuch 2004
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03.10.2005 18:39 |
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