Das Schwarzbuch 2005 ist raus. Leider habe ich es noch nicht, da ich kein Mitglied im Verbund der Steuerzahler mehr bin. Aber mit 2000-2004 kann ich dienen. Wenn Ihr interesse habt, würde ich Euch tgl. einen Beitrag hier reinschreiben, von Soldobrücken, bis hin zu Ampel, die "Dauerot" anzeigt, um den Autofahren vom Befahren einer Fussgängerzone zu hindern.
Stimmt ab, ob es Euch interessiert, und wenn es sich lohnt, denn mache ich es auch.
Hier ein Beispiel:
![[Bild: kanalsanierung3zf.th.jpg]](http://img393.imageshack.us/img393/7708/kanalsanierung3zf.th.jpg)
Voll gepumpt ist der Wagen zu schwer: Über ein Jahr stand dieses Kanalreinigungsfahrzeug
ungenutzt in einer Garage der Stadtreinigung
Braunschweig. Weil der lahme
Amtsschimmel in der Stadt Braunschweig
nicht richtig auf Trab kam,
droht den örtlichen Abwassergebührenzahlern
ein finanzieller Schaden
im günstigsten Fall von rund 17.000
Euro.
Ein 330.000 Euro teures und
vollständig bezahltes Kanalreinigungs
fahrzeug stand von Juli 2003
an für ein Jahr ungenutzt in einer
Ga rage der Stadtreinigung, weil es
sich nach Auffassung der Stadt um
eine Fehlkonstruktion handelt. Das
Prob lem:
Wird das Spezialfahrzeug
vollständig beladen und werden die
vier Kammern des Wassertanks voll
gepumpt, wird das zulässige Gesamtgewicht
von 26 Tonnen überschritten.
Die Lieferfirma sieht hierin nach Zeitungsberichten
kein Problem, da die
Kammern beim Fahren in der Regel
nie vollständig gefüllt werden. Das
Fahrzeug war bereits ein Dreivierteljahr
zwischen November 2002 und
Juli 2003 im Einsatz, bevor es dann
seitens der Stadt sang- und klanglos
außer Dienst gestellt wurde. Doch
weder die für die Beschaffung des
Fahrzeuges zuständige Stadtreinigung
Braunschweig GmbH (SRB),
noch der städtische Fachbereich
Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
haben zügig und mit Nachdruck
eine Mängelbeseitigung oder
Kaufpreiserstattung beim Hersteller
verfolgt, um die Gebührenzahler vor
Schaden zu bewahren. Statt dessen
ha ben SRB bzw. Stadtver wal tung
der Firma insgesamt 1 3/4 Jahr Zeit
gelassen, um die Mängel zu beheben.
Für die Gebührenzahler ist es
nur ein schwacher Trost, dass das
Wirtschaftsministerium kürzlich eine
unbefristete Ausnahmegenehmi gung
für das übergewichtige Fahrzeug erteilte.
Allerdings darf die Zuladung
6,08 Tonnen (statt bisher 4,54 Tonnen)
nicht überschreiten. Um die Auflage
einzuhalten, musste zunächst auf
Kosten der Stadt extra eine computergesteuerte
Gewichtsanzeige installiert
werden - Kostenpunkt 2.400
Euro. Der Praxistest soll nun zeigen,
ob das Fahrzeug mit der geringeren
Zuladung überhaupt wirtschaftlich
einsetzbar ist. Die Stadt Braunschweig
will Schadenersatz geltend
machen oder ggf. das Geschäft nachträglich
rückabwickeln. Doch schon
jetzt hat die einjährige Stilllegung des
LKW den Braunschweiger Gebührenzahlern
neben dem Finanzierungsaufwand
einen durch den Wertverlust
des Fahrzeuges bedingten finanziellen
Schaden von rund 17.000 Euro
eingebracht. Ein höherer Schaden
ist durch aus noch möglich.