Zitat:Original von donniex [.]in erster linie ging mir das speed-limit der personenwagen im dbset auf den sack [.]
Du verstehst das System nicht . 8)
Also, im DBXL gibt es gar keine generelle ("echte" ) Geschwindigkeitsbeschränkung für Reisezugwagen sondern
- für alle Wagen die mit einem "livery override" ausgerüstet sind gilt immer die Höchstgeschwindigkeit der jeweiligen Lok. Das betrifft zB alle Triebzüge sowie die "Premiumdienste", also TEE, IR, IC, ICE.
- Wagen für Nahverkehr fahren zwar nur 140km/h, laden aber wesentlich schneller als die Fernverkehrswagen, die entweder keine Geschw.beschränkung haben (s.o.) oder (im Regionalverkehr) 160km/h fahren.
Schauen wir doch mal (ausnahmsweise
) ins
Donotreadme :
- die 2-Achser von 1920 fahren 100km/h was zu dieser Zeit keine Geschw.-begrenzung ist denn es gibt da gar
keine Lok die schneller fährt,
- die "Donnerbüchsen" von 1925 fahren 140km/h, das sind
Nahverkehrswagen,
- die "Hechte" von 1925 fahren 160km/h, es gibt aber bis 1969 (BR103)
keine Lok die schneller fährt (die BR05 hat "livery override" d.h. ihre Wagen unterliegen keiner Geschw.beschränkung),
- die "Rheingold"-Wagen von 1928 haben
keine Geschw.-begrenzung,
- die
Nahverkehrswagen von 1930 fahren 140 km/h,
- die Schürzenwagen von 1935 fahren 160km/h (Lok s.o.),
- die Schnellzugwagen für "F-Züge" von 1950 haben
keine Geschw.-beschränkung,
- die Büm Eilzugwagen von 1950 fahren 160 km/h (Lok s.o.),
- die Silberlinge von 1960 fahren 140km/h (
Nahverkehr),
- die TEE-Wagen haben
keine Geschw.-beschränkung,
- die Schnellzugwagen von 1974 fahren 160 km/h,
- die S-Bahn Wagen von 1975 fahren 140 km/h (
Nahverkehr),
- die IR- und IC-Wagen haben
keine Geschw.-beschränkung,
- die mint-türkisfarbenen und die Rotlinge fahren 140km/h (
Nahverkehr),
D.h. lediglich im
Nahverkehr gibt es also (aus gutem Grund!) eine Geschw.beschränkung, aber weder im Regionalverkehr noch im Fernverkehr noch bei den Triebzügen. Du siehst, das hat alles Hand und Fuss.
HTH
Gruß
Michael