Hallo Bernhard,
Zitat:In wie weit darf man die Bezeichnungen des Orginals zu den PIC's nutzen?
Hier sind wir im Bereich des sog. "Markenrechts".
Als "Marken" werden zB Firmennamen, Begriffe, Logos oder Kombinationen daraus bezeichnet. Diese müssen beim Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes
http://www.dpma.de
eingetragen sein um Schutzwürdigkeit zu erlangen.
ZB stellt der sog. "DB Keks" eine geschützte Marke dar, auch der Name "InterCityExpress" (als auch die Formgebung des ICE-3) ist m.W. als Marke bzw. als "Geschmacksmuster" (Design) geschützt. Das müsste man im Einzelfall aber genauer recherchieren.
Die entscheidende Frage ist aber wohl ob und inwieweit derartige Marken durch Dritte verwendet werden dürfen. Da eine Marke in erster Linie der Abgrenzung gegenüber Wettbewerbern dient, ist ein Bezug auf eine solche Marke i.a. dann erlaubt wenn die schutzwürdigen Interessen des Markeninhabers nicht beschädigt werden.
Dies scheint mir im Fall des DB Set bzw des darin enthaltenen ICE der Fall zu sein. Ich betreibe ja keine reale Transportgesellschaft und versuche durch Verwendung der DB-eigenen Marken meine Kunden zu täuschen.
Im Gegenteil, man könnte sogar davon ausgehen dass ich durch den DB Set unbezahlte Werbung für die Bahn mache. 8)
Abgesehen von diesen beiden Marken (DB und ICE) sind alle übrigen Namen historisch und waren nie geschützt.
(In Eisenbahnbüchern wird zB darauf hingewisen dass es sich beim "DB-Logo" oder beim "ICE" um eingetragene Marken der DB AG handelt, trotzdem dürfen sie abgebildet werden.)
Die Rechtslage im Markenrecht ist anders und weniger stringent als im Urheberrecht.
Gruß
Michael