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DB set?
Verfasser Nachricht
pETe!
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Beiträge: 3.910
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #41
 
Du verwechselt das Copyright mit der GNU
29.03.2005 19:35
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Bernhard
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Beiträge: 9.373
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #42
 
pETe! war ein wenig schneller. Zustimmung

@ shippy " Permission to use, copy and distribute this software (consisting of the graphics and its implementation code) and its documentation for non-commercial purposes, without fee and without a signed licensing agreement, is hereby granted"

Erlaubnis zum Nutzen, Kopieren weitergeben der Grafiken und des Codes. wo steht dass Du etwas ändern darfst? Nirgends.

Blödes Beispiel : Kauf von Coca-Cola Dose, tausche den Inhalt gegen Blubberwasser und verkaufe sie weiter.
Cola wird Dich verklagen bis ans Ende der Steinzeit. Mit Orginalinhalt kannste die Dose verkaufen!

"Das Böse triumphiert alleine dadurch, daß gute Menschen nichts unternehmen!" Edward Burke, 1729-1797

"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont!" Konrad Adenauer, 1876-1976 Zwinkern
29.03.2005 19:36
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Shippy
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Beiträge: 65
Registriert seit: Feb 2005
Beitrag #43
 
Sorry Bernhard, aber wo hast du das denn gelesen?

Solange ich kein Geld für mein verändertes DB set verlange bin ich auf der grünen Seite!

Dann ist es nämlich non commercial.

Und es braucht nicht darin stehen das ich etwas ändern darf, sondern es muss ausdrücklich verboten sein etwas zu ändern.

Ich bin wie ich bin!!!!

Klein, dick, hässlich und gemein!!! Böse
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.03.2005 19:46 von Shippy.)
29.03.2005 19:41
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RK
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Beiträge: 3.261
Registriert seit: Jan 2004
Beitrag #44
 
Zitat:Und es braucht nicht darin stehen das ich etwas ändern darf, sondern es muss ausdrücklich verboten sein etwas zu ändern.


du därfst alles ändern wie du willst! Nur dann nicht mehr veröffentlichen (an kumpels schicken ist was anderes) oder gar als eigenes ausgeben. Das ist strikt geregelt. Siehe dazu die Copyrights oder Urheberrechte!

Alternative Straßenbahnschienen | Deutsches Straßenfahrzeugset
29.03.2005 20:34
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Shippy
Gleisarbeiter
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Beiträge: 65
Registriert seit: Feb 2005
Beitrag #45
 
Das sage ich doch die ganze Zeit, wenn ich was ändere muss ich sagen was ich geändert habe und von wem die eigentliche Arbeit stammt. Dann kann ich es auch verschicken oder öffentlich anbieten, solange ich es nicht kommerziell vermarkte und Geld damit verdienen will!

Das ist alles.

Ich bin wie ich bin!!!!

Klein, dick, hässlich und gemein!!! Böse
29.03.2005 20:39
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mb
Tycoon
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Beiträge: 5.054
Registriert seit: Mar 2005
Beitrag #46
 
Bei soviel gefährlicher Unwissenheit muss ich mich daoch mal einmishen. Lächeln

1. Der sog. "DB Set (XL)" fällt unter das deutsche Urheberrecht (
UrhG ), und zwar sozussagen "automatisch", auch ohne eine besondere Kennzeichnung oder Anmeldung. Das UrhG schützt den Urheber (d.h. mich) in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen.

2. Lt. §2 UrhG gelten Computerprogramme als "Sprachwerke", also als Literatur.

3. Das UrhG gesteht dem Urheber die uneingeschränkten Nutzungsrechte an seinem Werk zu, d.h. er allein kann bestimmen in welcher Form sein Werk veröffentlicht, verbreitet und vervielfältigt wird. Lt. Urheberrechtsvermerk in der zum "DB Set" gehörenden Dokumentation ist die Kopie und Weiterverbreitung ausdrücklich erlaubt, nicht jedoch alles was darüber hinaus geht wie zB auch jede Form der Bearbeitung, Veränderung, etc.

Dies muss nicht explizit untersagt werden weil per Gesetz der Urheber die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über sein Werk besitzt aber frei über seine Nutzungsrechte verfügen kann. In diesem Fall sind eben Kopie und Weiterverbreitung gestattet, alles darüber Hinausgehende nicht.

4. Ein expliziter "Copyright-Vermerk" ist in D nicht notwendig, aber zB in den USA üblich.

5. Durch europäische und internationale Vereinbarungen ist gewährleistet dass ein in D unter dem Schutz des UrhG stehendes Werk auch international geschützt ist.

6. Werden die Rechte des Urhebers an seinem Werk verletzt, so steht ihm das Recht auf (aussergerichtliche) "Abmahnung" des Urheberrechtsverletzenden sowie die Abgabe einer damit verbundenen "strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" zu.

6a. Die Abmahnung wird üblicherweise durch einen Anwalt erfolgen der dem Abgemahnten dafür Kosten in Rechnung stellen wird.

6b. Mit der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll der Verletzer des Urheberrechts davon abgehalten werden weiterhin Verstösse gegen den Urheber zu begehen, d.h. er verpflichtet sich für jeden weiteren Fall einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.

7. Reicht der Abgemahnte eine sog. "negative Feststellungsklage" ein oder verweigert er die Zahlung der Abmahnungskosten und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung so steht dem Urheber der Klageweg offen. Bei Vorliegen einer eindeutigen Rechtslage ist dies die wesentlich teurere Alternative für den Abgemahnten.

s.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Soviel zum allgemeinen. Und nun zum speziellen:


Zitat:wenn ich was ändere muss ich sagen was ich geändert habe und von wem die eigentliche Arbeit stammt


Falsch. Du verwechselst das Urheberrecht zB. mit der GNU-Lizenz

Zitat:Dann kann ich es auch verschicken oder öffentlich anbieten, solange ich es nicht kommerziell vermarkte und Geld damit verdienen will!


Falsch. Du darfst das Werk (den DB Set) nur in unveränderter Form weiterverbreiten. Das hat nichts mit einer "kommerziellen Vermarktung" zu tun. Die im übrigen auch untersagt ist. Lächeln

Zitat:Dann ist es nämlich non commercial


Falsch. Den Begriff kennt das UrhG nicht.

Zitat:Und es braucht nicht darin stehen das ich etwas ändern darf, sondern es muss ausdrücklich verboten sein etwas zu ändern


Falsch. Wegen des uneingeschränkten Verfügungsrechts des Urhebers ist alles "verboten" was nicht ausdrücklich gestattet ist.

Zitat:wenn ich darauf hinweise von wem die Arbeit ist und was ich geändert habe, dann verletze ich kein Copyright!


Falsch. Wenn du gegen die Bestimmungen des UrhG bzw die dem Werk beigefügten Benutzungsbestimmungen verstösst machst du dich in jedem Fall einer Urheberrechtsverletzung schuldig mit der Folge von Abmahnung, Unterlassungerkärung und gegebenefalls einer Klage.

Ich hoffe ein wenig zum Verständnis der Rechtslage beigetragen zu haben.

Falls dich das nicht überzeugen sollte bin ich gern bereit dir von meinem RA eine Abmahnung zukommen zu lassen.

Natürlich nur bei einem Verstoss gegen mein Urheberrecht. großes Grinsen

Michael

Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
29.03.2005 21:47
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pETe!
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Beitrag #47
 
wooow, watn erster post.

Damit dürften ja ale unklarheiten beseitigt sein


Warscheinlich länger als meine paar hundert zusammen *G*

wäre nett dich hier öfter zu sehen!
29.03.2005 21:58
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mb
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Registriert seit: Mar 2005
Beitrag #48
 
Zitat:wooow, watn erster post


Naja, du hattest mich ja mehrfach eingeladen mal einen Blick in euer Forum zu werfen. 8)

Zitat:Damit dürften ja ale unklarheiten beseitigt sein


Ansonsten hatte sich mir keine andere Frage zur Beantwortung aufgedrängt. großes Grinsen

Zitat:wäre nett dich hier öfter zu sehen!


Mal sehn .

Michael

Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
29.03.2005 22:12
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RK
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Beitrag #49
 
Danke für die Aufklärung. Der Shippy ist halt schwer zu überzeugen, obwohl wir schon mehrfach auf das Urheberrecht und das Nachschlagewerk hingewiesen haben. Zunge

Alternative Straßenbahnschienen | Deutsches Straßenfahrzeugset
30.03.2005 09:39
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Bernhard
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Beitrag #50
 
angefangen hat ja eigentlich Aloaman, aber dem sind die Argumente ausgegangen großes Grinsen

Was im Beitrag von Michael fehlt ist der Bezug zur DB, dem Orginal.

In wie weit darf man die Bezeichnungen des Orginals zu den PIC's nutzen?

"Das Böse triumphiert alleine dadurch, daß gute Menschen nichts unternehmen!" Edward Burke, 1729-1797

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30.03.2005 09:43
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mb
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Beitrag #51
 
Hallo Bernhard,

Zitat:In wie weit darf man die Bezeichnungen des Orginals zu den PIC's nutzen?


Hier sind wir im Bereich des sog. "Markenrechts".

Als "Marken" werden zB Firmennamen, Begriffe, Logos oder Kombinationen daraus bezeichnet. Diese müssen beim Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes http://www.dpma.de
eingetragen sein um Schutzwürdigkeit zu erlangen.

ZB stellt der sog. "DB Keks" eine geschützte Marke dar, auch der Name "InterCityExpress" (als auch die Formgebung des ICE-3) ist m.W. als Marke bzw. als "Geschmacksmuster" (Design) geschützt. Das müsste man im Einzelfall aber genauer recherchieren.

Die entscheidende Frage ist aber wohl ob und inwieweit derartige Marken durch Dritte verwendet werden dürfen. Da eine Marke in erster Linie der Abgrenzung gegenüber Wettbewerbern dient, ist ein Bezug auf eine solche Marke i.a. dann erlaubt wenn die schutzwürdigen Interessen des Markeninhabers nicht beschädigt werden.

Dies scheint mir im Fall des DB Set bzw des darin enthaltenen ICE der Fall zu sein. Ich betreibe ja keine reale Transportgesellschaft und versuche durch Verwendung der DB-eigenen Marken meine Kunden zu täuschen.

Im Gegenteil, man könnte sogar davon ausgehen dass ich durch den DB Set unbezahlte Werbung für die Bahn mache. 8)

Abgesehen von diesen beiden Marken (DB und ICE) sind alle übrigen Namen historisch und waren nie geschützt.

(In Eisenbahnbüchern wird zB darauf hingewisen dass es sich beim "DB-Logo" oder beim "ICE" um eingetragene Marken der DB AG handelt, trotzdem dürfen sie abgebildet werden.)

Die Rechtslage im Markenrecht ist anders und weniger stringent als im Urheberrecht.

Gruß
Michael

Zitat:EU-Wirtschaft- und Währungskommissar Joaquin Almunia hat alle Besorgnisse über den Schuldnerstatus Griechenlands als unbegründet zurückgewiesen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2005 11:21 von mb.)
30.03.2005 11:12
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Shippy
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Beitrag #52
 
O weia o weia, ich gefährlich Unwissender, da hat mich dat MB aber abgewatscht .

Finde ich aber trotzdem gut, dass es mir gelungen ist, den Grafik Zeus von seinem Olymp mal runterzulocken.

Werde ich mich jetzt wohl mal still in meine Ecke setzen und mich mit meinem Anwalt (hehehe) besprechen. Denn wo zwei Juristen aufeinandertreffen gibt es ja bekanntlich fünf verschiedene Meinungen und zehn verschiedene Auslegungen (so zum Bsp. auch zum Urheber- und Markenrecht.

Fühle mich aber trotzdem geläutert und bringe an dieser Stelle noch mal zum Ausdruck, dass ich die Arbeit von Godfather MB sehr schätze!

Ich bin wie ich bin!!!!

Klein, dick, hässlich und gemein!!! Böse
30.03.2005 17:52
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Bernhard
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Beitrag #53
 
ich finde er hat Dich nicht abgewatscht sondern sehr ruhig die Sachlage dargestellt.
Und besser man weiß woran man ist als dass man etwas tut was nicht ok ist.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

edit: mal schnell eine Frage an Michael. woher hast Du Dein Wissen über das Coden? Gibt es eine andre schriftliche Quelle ausser der WIKI ?
Ich würde mich auch gerne weiter versuchen, habe aber fast aufgegeben.

"Das Böse triumphiert alleine dadurch, daß gute Menschen nichts unternehmen!" Edward Burke, 1729-1797

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30.03.2005 18:06
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pETe!
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Beitrag #54
 
Zitat: den Grafik Zeus von seinem Olymp


Michael ich wusste garnet das du in Greichenland wohnst
30.03.2005 18:14
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RK
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Beitrag #55
 
Naja das Wetter hier in Deutschland ist eine Katastrophe, aber nun genug.

[Bild: smilies-30501.png]

Alternative Straßenbahnschienen | Deutsches Straßenfahrzeugset
30.03.2005 18:26
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