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Urheberrechtsdiskussion zu .grfs [split from:] Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - Druckversion +- TT-MS Headquarters (https://www.tt-ms.de/forum) +-- Forum: Sonstiges (/forumdisplay.php?fid=43) +--- Forum: Café (/forumdisplay.php?fid=15) +--- Thema: Urheberrechtsdiskussion zu .grfs [split from:] Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre (/showthread.php?tid=2828) |
Urheberrechtsdiskussion zu .grfs [split from:] Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - Bernhard - 28.06.2007 19:56 @ RK, GPL, oder? Ich mache ja alle ReadMes dazu ![]() RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - RK - 28.06.2007 21:43 Welche GRF ist GPL? Aber mach ruhig, ich geh pfeifend weiter. RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - Bernhard - 29.06.2007 07:30 alle grf, die ohne ©-Vermerk zum Download bereit gestellt wurden, haben keins ![]() RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - pETe! - 29.06.2007 07:49 Bernhard schrieb:alle grf, die ohne ©-Vermerk zum Download bereit gestellt wurden, haben keinsWas hat das mit GPL zutun? Im Grunde genommen darfst du die nicht mal nutzen, wenn sie keine Lizenz haben. Nur weil sie zum Download bereit stehen heißt das nicht das nicht das der Autor dir ein Nutzungsrecht einräumt. Ein Auto was mit laufenden Motor vorm Bäcker steht, darfste dir auch nicht einfach ausleihen. RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - mb - 29.06.2007 08:54 Bernhard schrieb:alle grf, die ohne ©-Vermerk zum Download bereit gestellt wurden, haben keins (ich weiß, das ist nicht ganz richtig, aber wenn die weder Namen noch sonstwas im Code haben.)Das ist nicht nur "nicht ganz richtig", sondern schlicht falsch. In diesen Fällen regeln sich die Umstände hier in D gemäss UrhG. Das übrigens eine alleinige und uneingeschränkte Verfügungsgewalt des Autors über sein Werk vorsieht. Und zweitens gibt es ja sogar einige .grfs die gar nicht vom Autor "zum Download bereit gestellt wurden" sondern von anderen Leuten. Diese .grfs wären dann deiner Meinung nach sogar gegen den Willen ihres Autors sozusagen "vogelfrei"? ![]() Gruß Michael RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - Bernhard - 29.06.2007 11:13 was ist wenn der Urheber nicht feststellbar ist? Die grfs die ICH im vorherigen Beitrag meinte, habe ich aus dem tt-forum, wo sie ausschließlich vom Autor selber veröffentlicht wurden. OHNE irgendwelche ©-Vermerke! Alle anderen grfs gebe ich selbstverständlich nur mit den entsprechenden Vermerken weiter, wie z.B. Deine Sets mit allen ReadMes usw. Oder was sagt das Deutsche Recht zu Dateien ohne erkennbaren Urheber? RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - mb - 29.06.2007 12:49 Bernhard schrieb:was ist wenn der Urheber nicht feststellbar ist? UrhG schrieb:§ 10 Vermutung der Urheberschaft Gruß Michael RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - Löwe - 29.06.2007 14:59 Ich kenne mich jetzt rechtlich nicht wirklich so gut aus, was mich aber wundert ist, dass an allen für TTD-Patch und/oder OTTD erstellten (new)GRFs nicht die GPL als Lizenz anhaftet. Sowohl TTD-Patch als auch OTTD stehen doch unter der GPL. GRFs sind doch keine eigenständigen Programme!? Oder habe ich den Text hier falsch verstanden? Kann mir da jemand vielleicht genaueres sagen? RE: Karte mit bauzeit 1 1/2 Jahre - mb - 29.06.2007 15:43 Löwe schrieb:[.] was mich aber wundert ist, dass an allen für TTD-Patch und/oder OTTD erstellten (new)GRFs nicht die GPL als Lizenz anhaftet.Was wundert dich denn daran? - Erstens steht nicht jede "für TTD-Patch und/oder OTTD erstellte" .grf automatisch unter der GPL. Es gibt eine Vielzahl anderer Lizenzmodelle, die auch von verschiedenen .grf Autoren genutzt werden. - und zweitens werden die ursprünglich zusammen mit den .grfs veröffentlichten Lizenzbedingungen häufig (illegalerweise) "entsorgt" und die .grfs dann ohne sie weitergegeben. Dieses Problem verhindert u.a. auch Ideen wie automatisches Laden von .grfs vom Server in MP-Spielen. Zitat:GRFs sind doch keine eigenständigen Programme!?Doch, sind sie. In D fallen Computerprogramme unter das UrhG und auch im internationalen Recht werden sie entsprechend behandelt. Zudem enthält eine .grf ja nicht "nur" ein Computerprogramm sondern auch zeichnerische Darstellungen die selber auch wieder unter das UrhG fallen. Aus diesen Gründen muss eine .grf explizit als unter der GPL stehend gekennzeichnet werden (wenn der Autor das so möchte) damit entsprechend dieser Lizenz mit ihr verfahren werden kann (Weitergabe, Änderung, Weitentwicklung, .). Geschieht dies nicht, steht die .grf nicht unter der GPL sondern es gilt das Urheberrecht des jeweiligen Landes das naturgemäss bzgl der "Verwertung" dieser .grf wesentlich restriktiver sein wird. Zitat:Oder habe ich den Text hier falsch verstanden?Was genau hast du denn nicht verstanden. Der Text ist ja recht lang . @Moderatoren: Sollte man die Copyright-Diskussion nicht besser heraustrennen? Gruß Michael - Bernhard - 29.06.2007 15:50 grfs sind 'Kunstwerke' da von jemanden gezeichnet. Dazu gehört noch Programmcode. Irgendjemand hat also immer ein Urheberrecht daran, die meisten jedoch erlauben die Weitergabe solange sie 'credit' bekommen, also als Urheber genannt werden. Andere möchten daß ihr Werk nur in bestimmten Paketen weitergegeben wir, also z. B. mit ReadMes und 'Lizenbestimmungen'. Solange man weiß was der Urheber will, alles kein Problem. Ich stelle aber mal die Behauptung auf daß ca. 70-80% aller grfs für TTD-Patch (und Ottd) verwaist sind, da die Erschaffer sich nicht mehr drum kümmern oder nie Wert auf ein Urheberrecht gelegt haben. Da aber eigentlich alle, die länger als 6 Monate hier mitlesen wissen, dass ich jedes (fremde) Recht erbarmungslos achte, braucht also auch keiner Angst haben, dass ich grfs weitergebe, bei denen es untersagt wäre. Sollte es doch einmal versehentlich passieren, möge man mich darauf hinweisen, und ich werde entsprechende Schritte einleiten! |