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Railroad Tycoon und andere Klassiker - Druckversion

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Railroad Tycoon und andere Klassiker - Kimokima - 25.04.2006 20:11

Keine Ahnung ob ihr die Webseite kennt, aber wenn mir mal Wochenends langweilig wird hol ich mir dort ein paar Bytes aus der guten alten Zeit .

Für Transport-Fans findet sich dort unter anderem auch Railroad Tycoon + Deluxe Version oder 1830 Railroad & Robber Barons. Generell findet man dort Games, die Uralt-Zockern wie mir Tränen in die Augen treiben.

Also check this out: http://www.abandonia.com

(Transport Tycoon + Deluxe for Windows gibts natürlich auch .)

Lg Kimokima


- killking - 25.04.2006 22:15

Cool! Heißer Tipp, danke. 8o


- Spaceball - 07.05.2006 02:30

Nur nich wirklich legal. Ich wollte das nur mal so anmerken. Bin selbst Stammuser bei Abandonia.

cu, Spaceball


- killking - 07.05.2006 11:51

Naja kann schon sein, aber wie will eine Firma die Copyrightrechte einklagen, wenn sie schon seit was-weiß-ich wieviel Jahren schon zu gemacht hat?
Viele der Firmes existieren ja nicht mehr, außer vlt. ID, oder Atari (?).


- Corvus - 07.05.2006 14:58

SChade, dass simcitiy 2000 *undownloadbar* ist Traurig


- Kimokima - 07.05.2006 18:22

Sim City 200 gibt's hier:

http://www.classic-gaming.net/game/131/

Das ist glaub ich sogar eine Partnerseite von Abandonia. Ob das legal ist bin ich mir nicht so sicher. Was ich weiß nennt man solche ausrangierten Spiele Abandonware und, die wird anscheinend nicht mehr beachtet bzw. als freeware von den Firmen zur Verfügung gestellt. Verkaufen können se se ohnehin nihct mehr gewinnbringend .

Lg Kimokima


- Bernhard - 08.05.2006 07:34

auch das Thema hatten wir schon bis zum Abwinken. Irgend jemand hat IMMER die Rechte daran. Firmen verschwinden nicht, die werden aufgekauft usw.
Und wenn es einen Konkursverwalter gibt der die Rechte daran hält. Gerade die rechte an so uralten Spiele werden sehr teuer gehandelt. Michael hatte mal einen Link zu einer US-Seite gepostet wo solche rechte gahndelt werden.
Die Rechte an TTD (liegen bei Atari) sind z.B. nicht käuflich zu erwerben, es sei denn man kauft ATARI auf großes Grinsen

http://de.wikipedia.org/wiki/Abandonware


- Kimokima - 08.05.2006 09:09

Danke für den Wikipedia-Link, war echt interessant mal zu lesen was das genau ist .

Bei einer rechtlichen Verfolgung eines so illegal gehandelten Spiels, wird jedoch wohl eher die HP belangt werden als der User. Da nicht ausdrücklich auf die illegalität hingewisen wird, bzw. das man das originalspiel haben muss usw. Ausserdem gibt es keinen Disclaimer auf dieser Seite und man muss sich auch nicht registrieren. Denke nicht dass man mich so als Downloader belangen könnte, bzw. würde.

Lg Kimokima


- Bernhard - 08.05.2006 12:09

Da würde ich mich nicht drauf verlassen, Kimokima.
Wer sich illegal Software auf seinen Rechner zieht, bzw. illegale Kopien hat, macht sich strafbar!
Aber es muß erst mal jemand da sein der was dagegen hat (und etwas degegen unternehmen würde), dass Du Dir z. B. SimCity 2000 oder irgendeinen C64 Klassiker aus dem Internet ziehst.

Übrigends hinterlässt Du bei jeden Download Deine IP, und Dein Provider ist verpflichtet diese bei Verlangen offen zu legen.
Und dann kommt Post vom Rechtsanwalt, der als erstes für seine Unkosten 200-1000 Euro von Dir möchte, verlangt dass Du die Software löscht, und bei Wiederholung sind dann 3000-10000 Euro fällig großes Grinsen.

Aber wie gesagt, wo kein Kläger. da kein Richter!


- Big Manu - 08.05.2006 12:23

@Bernhard

Kann man sich da Sicher sein das es keinen Kläger (Atari) gibt?

MfG Manu


- killking - 08.05.2006 12:37

Oha! Bist ja ganz schön an dem Thema Kläger interessiert.haste etwa ne Silbermine zuhause? Lachen


- Big Manu - 08.05.2006 12:51

@killking

Bevor man eine Klage vor den Kopf bekommt muss man doch etwas auf Reserve legen. großes Grinsen


- Bernhard - 08.05.2006 14:36

Big Manu, es gibt immer irgendwelche Ar.löcher die meinen sich auf Kosten anderer bereichern zu müssen. Da müsste nicht mal ATARI klagen. Wenn Du auf die Downloadmöglichkeit hinweist, ist das schon illegal.
Und eine Aufforderung zu einem illegalen Handeln kann man kostenpflichtig Abmahnen.