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Avira meldet Trojaner in Cargodist von openttdcoop - Druckversion

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RE: Avira meldet Trojaner in Cargodist von openttdcoop - Bernhard - 27.02.2011 10:55

Baerchen, mit den Verleumdungen hast doch Du angefangen.
Bevor ich Sätze wie "... verbreitet Trojaner" in die Welt setze, sollte man
das Ergebnis eines Virenscanners verifizieren.
Avira ist sicherlich ein guter Virenscanner, aber auch dieses Programm kann sich mal irren.

Um die Linuxfraktion noch mal anzusprechen ...auf meinem XP-Rechner war ca. 5 Jahre kein Virenscanner ... aber auch die ganze Zeit weder Virus noch Trojaner noch Maleware, und das obwohl meine Frau 8 Stunden am Tag surft ....


RE: Avira meldet Trojaner in Cargodist von openttdcoop - planetmaker - 27.02.2011 11:37

(27.02.2011 09:22)Baerchen schrieb:  schon getan, allerdings wäre ich mit Verleumdungsvorwürfen etwas vorsichtiger.
Danke.

Reflektiere 'mal die beiden Aussagen:
a) "A verbreitet einen Trojaner"
b) "Virenscanner XY meldet bei Datei B von A einen Trojaner"

Aussage a) ist hier nachweislich falsch und ehrverletzend (ich bin kein Jurist, aber es erfüllt vermutlich je nach Interpretation den Tatbestand der üblen Nachrede oder den der Verleumdung)
Aussage b) ist hier korrekt, wertvolle Information, und damit hat auch keiner ein Problem.

Und ohne weitere, unabhängige Prüfung zu behaupten, dass jemand sich als Trojaner-Schleuder betätige, obwohl bekannt ist, dass Virenprogramme solche Fehlalarme immer 'mal wieder produzieren, ist mindestens leichtsinnig. Der Hinweis, das Virenprogramm XY eine Datei als problematisch erkennt hingegen ist sehr hilfreich; auch wenn die Server immer all Sicherheitspatches sehr zeitnah eingespielt bekommen, so gibt es nirgends in der IT 100% Sicherheit.


RE: Avira meldet Trojaner in Cargodist von openttdcoop - mb - 27.02.2011 12:01

["Verleumdung"]

§187 StGB schrieb:Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

MaW: ein Computerprogramm kann man nicht "verleumden".

War es nicht so dass Tim Jura studiert?

EKNW
Michael


RE: Avira meldet Trojaner in Cargodist von openttdcoop - planetmaker - 27.02.2011 12:46

(27.02.2011 12:01)mb schrieb:  MaW: ein Computerprogramm kann man nicht "verleumden".
Eine Aussage war "Programm A von B enthält einen Trojaner" und nicht (nur) "Programm A enthält einen Trojaner" - so dass sehr wohl konkret Personen bzw. Bezugsquelle und damit die dahinter stehenden Personen genannt waren.

Und ob wer Jura studiert oder nicht ist dabei relativ egal.


RE: Avira meldet Trojaner in Cargodist von openttdcoop - officercrockey - 27.02.2011 12:50

Also ich bin nun absolut kein Jurist aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das nur für Personen gilt. Vielleicht heißt das bei Marken etc. einfach nur anders. Aber wenn ich jetzt öffentlich kundtue, dass Coca Cola Rattengift enthält, denke ich nicht, dass ich mich bei womöglichem Ärger darauf berufen kann, dass Coca Cola ja kein Mensch ist (vielleicht zählen jur. Personen ja auch).

Also möge ein Jurist das mal aufklären Lächeln


RE: Avira meldet Trojaner in Cargodist von openttdcoop - Baerchen - 27.02.2011 13:10

(27.02.2011 12:01)mb schrieb:  ["Verleumdung"]

§187 StGB schrieb:Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

MaW: ein Computerprogramm kann man nicht "verleumden".

War es nicht so dass Tim Jura studiert?

EKNW
Michael

In der Tat, und § 187 schützt die Ehre von Personen, also ggf. die Personen die hinter einem Computerprogramm stehen. Hätte ich also einen Titel "die Nutzer und Entwickler bei Openttdcoop verbreiten vorsätzlich Viren" genommen, wäre das so ein Fall. Allerdings mag die Formulierung nicht ganz glücklich gewesen sein, unter anderen deswegen habe ich sie ja auch geändert. Wo allerdings spätestens klar wird, dass ich niemandem kriminelle Tätigkeit unterstellen wollte, ist im Beitrag.
Mich hat das ganze nämlich tatsächlich ziemlich gewundert, weil ich damit nicht schlicht überhaupt nicht gerechnet habe, weil ich bisher von Openttdcoop ziemlich angetan war, und es ja auch weiter sein kann.

Im Zweifel nicht zu hoch kochen. Ich wollte eine Lösung die ich selber nicht bringen kann, und niemanden anmachen.

Viele Grüße

Tim

Edit: Selbstverständlich kann man Ärger bekommen, wenn man vertritt Cola enthalte Rattengift. Das sind dann aber eher zivilrechtliche Folgen. Strafrechtlich wird es schwieriger, mal abgesehen davon, dass der Satz unter Umständen das Vortäuschen einer Straftat sein könnte.